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VG Cottbus, 09.06.2005 - 6 K 2074/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung
Wählt der Verband die Bekanntmachung in einem Amtsblatt, muss dieses Amtsblatt in der Verbandssatzung unter Angabe der vollständigen Bezeichnung sowie eventuell gewählter Zusatzbezeichnungen zum Veröffentlichungsorgan des Verbandes bestimmt werden, da nur in diesem Fall gewährleistet erscheint, dass der Bürger das Satzungsrecht in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann (vgl. nur Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000, 2 A 226/98, S. 13 des Entscheidungsabdrucks, sowie Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 34/98.NE, KStZ 2000, 216 und Urteil der Kammer vom 9. Juni 2005 - 6 K 2074/02 - S. 11 f. des Entscheidungsabdrucks). - VG Cottbus, 17.09.2009 - 6 K 447/06
Rechtsschutz gegen die Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen
Wählt der Verband die Bekanntmachung in einem Amtsblatt, muss dieses Amtsblatt in der Verbandssatzung unter Angabe der vollständigen Bezeichnung sowie eventuell gewählter Zusatzbezeichnungen zum Veröffentlichungsorgan des Verbandes bestimmt werden, da nur in diesem Fall gewährleistet ist, dass der Bürger das Satzungsrecht in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann (vgl. nur Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000, 2 A 226/98, S. 13 des Entscheidungsabdrucks, sowie Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 34/98.NE, KStZ 2000, 216 und Urteile der Kammer vom 9. Juni 2005 - 6 K 2074/02 - S. 11 f. des E.A. …sowie vom 14. Juni 2007 a.a.O., Rn. 123).